BAföG

Damit junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft und finanziellen Situation eine Ausbildung absolvieren können, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie hoch die Förderung ist und ob sie für dich in Frage kommt, erfährst du hier.

Das Bundesausbildungsrderungsgesetz ist die finanzielle Hilfsleistung, die sich hinter der Abkürzung „BAföG“ verbirgt – eine Förderung, die laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von über 450.000 Studierenden und 150.000 Schüler*innen in Anspruch genommen wird.

Der Anspruch hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: der Art der Ausbildung sowie persönliche Voraussetzungen.

Folgende Ausbildungsstätten werden durch das BAföG gefördert:

  1. Hochschulen
  2. Höhere Fachschulen und Akademien
  3. Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Berufsaufbauschulen und Kollegs
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Wenn du noch ein/e Schüler/in bist, kannst du ebenfalls BAföG beantragen, sofern du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und eine der folgenden Schulen besuchst:

  1. weiterführende allgemeinbildende Schule (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium) ab Klasse 10
  2. Berufsfachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt

Grundsätzlich steht BAföG nur deutschen Staatsbürgern zu, aber auch Ausländer/innen können einen Förderungsanspruch erlangen, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind.

Sollte dies auf dich zutreffen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufzunehmen. Für Studierende ist das in der Regel das Studentenwerk der Hochschule. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien, Abendschulen und Kollegs müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig.

Leistungen und Altersgrenze

Daneben sind Leistungen erforderlich, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dies wird in der Regel angenommen, solange der/die Auszubildende die Ausbildungsstätte regelmäßig besucht. In einigen Fällen ist ein Leistungsnachweis vorzulegen.

Das Alter des Antragsteller spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres – bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres – beginnen.

In folgenden Fällen kann Ausbildungsförderung auch bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze geleistet werden:

  • bei Absolventen des zweiten Bildungsweges
  • bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden
  • bei Personen in einer weiteren Ausbildung, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist
  • bei Personen in einer Zusatzausbildung, zu der der Zugang durch die vorherige Ausbildung eröffnet wurde
  • bei Auszubildenden, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren
  • bei Auszubildenden, die aufgrund einer einschneidenden Änderung der persönlichen Verhältnisse bedürftig wurden.

Der aktuelle Höchstsatz beläuft sich auf 670 € pro Monat und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten. Hier sind Grundbedarf, eine Wohnpauschale sowie Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Die Höhe des Bedarfs hängt immer von der Art der Ausbildung sowie der Unterbringung ab. Schüler und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten einen höheren Leistungssatz als jene, die noch keinen eigenen Haushalt führen.

Weiterführende Informationen:

  • Welche Bedarfssätze das BAföG vorsieht, siehst du in dieser Übersicht.
  • Außerdem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einige Beispiele zusammengestellt, um die unterschiedlichen Anwendungsbereiche für BAföG mit Modellrechnungen nachvollziehbar zu machen. Diese Informationen können jedoch nicht auf jede Einzelheit eingehen. Für die Klärung von Einzelfragen wendest du dich am besten an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung

Die Ausbildungsförderung steht dir in der Regel für die Dauer deiner Ausbildung zu. Allerdings beträgt der Bewilligungszeitraum ein Jahr, das heißt in jedem Jahr muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.

Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

Mit der Rückzahlung musst du erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen. Die Mindestraten für das Darlehen belaufen sich dabei auf 105 € monatlich über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Der Staat erlässt außerdem auf Antrag zwischen 8 und 50,5 Prozent des zu zahlenden Betrages – sofern der/die Auszubildende das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeit tilgt. Wie viel Prozent erlassen werden, hängt von der Höhe des Ablösungsbetrages ab. 

Der Antrag erfolgt in Form von Formblättern, die du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung fristgerecht einreichen musst. Das BAföG kannst du nicht rückwirkend erhalten. Die Auszahlung beginnt erst ab dem Antragsmonat – daher solltest du den Antrag stellen, sobald du den Ausbildungsplatz sicher hast.

Einigen Formblättern musst du Nachweise beifügen, beispielsweise die Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder Unterlagen zu deinen Einnahmen und Ausgaben. Solltest du nicht alle geforderten Unterlagen beisammen haben, reiche den Antrag trotzdem ein. Wichtig ist das Datum der Antragstellung – einige Unterlagen kannst du auch im Nachhinein abgeben.

Hier kannst du die für dich relevanten Formblätter ausdrucken und per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken oder den Antrag direkt online über das neue Portal www.bafoeg-digital.de stellen. 

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