Praktikum

Viele Absolvent*innen steigen nicht direkt mit einer vollen Stelle ins Berufsleben ein, sondern treten nach dem Studium zunächst ein Praktikum an. Das kann eine gute Möglichkeit sein, die eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, ohne dabei zu viel Erwartungsdruck ausgesetzt zu sein. 

Ein Praktikum hat viele Vorteile: Du kannst einen ersten Einblick in die Arbeitswelt bekommen, deine erlernten Fähigkeiten im „echten Leben“ erproben und herausfinden, welche Aufgaben dich am meisten begeistern. Außerdem schätzen es viele Unternehmen sehr, wenn man bereits vor Antritt einer vollen Stelle praktische Erfahrungen vorweisen kann. Auf diese Weise räumst du bei vielen Arbeitgebern Zweifel aus, die der Meinung sind, dass die (theoretischen) Lehrveranstaltungen an den Hochschulen nicht genügend Bezug zur Praxis haben.

Im besten Fall hast du im Laufe deiner Hochschulausbildung nicht nur in Hörsälen und Bibliotheken gesessen, sondern konntest bereits etwas Praxisluft schnuppern. So bist du in der Lage, bei deiner Bewerbung – egal ob für ein Praktikum oder eine volle Stelle nach dem Abschluss – die benötigten Erfahrungen vorzuweisen. Dabei decken deine Ausflüge in die Praxis idealerweise unterschiedliche Tätigkeitsbereiche ab. So kannst du zeigen, dass du in Bezug auf deine Berufsziele eine gewisse Klarheit erlangt hast und weißt, welche Aufgaben dir liegen und welche nicht. 

Ein Praktikum nach dem Studium kann für Absolvent*innen eine Chance sein, einen soften Einstieg in das Arbeitsleben zu finden. Dies gilt insbesondere, wenn der Wechsel von der (theoretischen) Hochschulwelt ins praktische Arbeiten gewisse Sorgen bereitet. Denn wer als Praktikant*in startet, wird oft mit „leichteren“ Aufgaben betreut, trägt weniger Verantwortung und ist einem geringeren Erwartungsdruck ausgesetzt. So kannst du dich langsam an „deinen neuen Lebensabschnitt“ gewöhnen und gleichzeitig – quasi in geschützter Atmosphäre – deine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Dadurch empfiehlst du dich für eine spätere Festanstellung im Unternehmen.

Arbeitszeit und Vergütung vertraglich festlegen

Viele Praktikant*innen arbeiten – zumindest nach einer gewissen Zeit – wie normale Angestellte, werden dafür aber nur sehr schlecht bezahlt. Immer wieder zeigen Studien, dass auf einer Praktikumsstelle vollwertige Arbeit geleistet wird, die teilweise sogar fest in den Betriebsablauf eingeplant ist. Trotzdem ist die Vergütung nicht diesen Leistungen entsprechend. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, solltest du darauf bestehen, dass Arbeitszeit und Vergütung vertraglich festgelegt werden.

Vorher nach den Aufgaben erkundigen

Um zu vermeiden, dass du innerhalb deines Praktikums nur fürs Kopieren und Kaffeekochen zuständig bist oder aber einen kompletten Messeauftritt vollkommen allein organisieren musst, solltest du dich rechtzeitig nach deinen konkreten Aufgaben erkundigen. Wie sieht ein typischer Tag aus? Was wird von dir erwartet? Wie lautet dein größtes Projekt? Je mehr du erfragst, desto weniger Überraschungen erwarten dich. Wichtig ist auch, wie viel Eigenständigkeit du hast und wie viel Verantwortung dir übertragen wird.

Nicht alles auf eine Karte setzen

Sei vorsichtig bei Unternehmen, die sogenannte „Jahrespraktika“ mit der Aussicht auf eine Festanstellung anbieten!. Die Realität zeigt immer wieder, dass nur ein Bruchteil der Praktikant*innen am Ende tatsächlich übernommen wird. Setze daher nicht alles auf eine Karte und schaue dich regelmäßig nach anderen Angeboten um!

Seit 2015 dürfen die meisten Praktika nicht mehr ohne Gehalt angeboten werden. Ausnahmen sind nur Fälle, in denen das Praktikum nicht „freiwillig“ angetreten wird, das heißt im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Außerdem gilt der Mindestlohn nicht für Praktikumseinsätze, die kürzer als sechs Wochen dauern. In allen anderen Fällen – vor dem Studium, in den Semesterferien (kein Pflichtpraktikum!), nach dem Abschluss – muss zumindest der Mindestlohn gezahlt werden.

Ein Pflichtpraktikum ist per Definition von der Sozialversicherungspflicht befreit. Voraussetzung dafür ist, dass die Studien- und Prüfungsordnung das Praktikum vorsieht. Zudem muss man zum Zeitpunkt der Ableistung des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben sein. Freiwillig geleistete Praktika sind hingegen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

BAföG-Empfänger*innen aufgepasst!

Sollte man während des Studiums Anspruch auf BAföG haben, so fällt dieser für den Zeitraum des freiwilligen Praktikums weg. Dass liegt daran, dass die Förderung nur für ein Praktikum gewährt wird, welches von der Hochschule vorgeschrieben ist. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und ist dieses vergütet, sind zudem bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. Ansonsten wird die Vergütung als Einkommen angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema Praktikum und BAföG findest du hier.

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