Exmatrikulation

Der Begriff Exmatrikulation bedeutet, dass ein Student seinen Studentenstatus an einer Hochschule verliert. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn ein Student sich nicht an gewisse Fristen gehalten hat, obwohl ihm mitgeteilt wurde, dass es sich um Pflichttermine handelt, an denen er persönlich teilzunehmen hat.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich die Studierenden selbst exmatrikulieren, dafür muss zuvor ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Dies wird oft dann in Betracht gezogen, wenn ein Student ein Studium abbrechen möchte oder an eine andere Hochschule wechseln möchte. Hierbei sollte beachtet werden, dass man sich erst exmatrikulieren lassen sollte, wenn man den Studienplatz an der anderen Hochschule sicher erhalten hat. Wurde man bereits exmatrikuliert, erfolgt die erneute Immatrikulation erst, wenn man sich wiederholt beworben hat und das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hat.

TOP SUCHANFRAGENFlixbusSamsungBooking.comEuropcarZalando